Häufige Fragen rund ums Feuerwerk
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Das erforderliche Mindestalter richtet sich nach der jeweiligen Kategorie. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ab 12 Jahren, jene der Kategorie F2 ab 16 Jahren erworben, besessen und verwendet werden. Für die Kategorien F3 und F4 gelten weitergehende Anforderungen, insbesondere ein Mindestalter von 18 Jahren sowie entsprechende Sach- bzw. Fachkenntnisse und behördliche Bewilligungen. [wko.at],
Feuerwerkskörper werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit, ihres Verwendungszwecks und des vorgesehenen Einsatzbereichs in verschiedene Kategorien eingeteilt.
F1 umfasst hauptsächlich Kleinstfeuerwerk wie beispielsweise Wunderkerzen oder Knallerbsen. F2 beinhaltet typisches Konsumentenfeuerwerk wie Raketen, Batterien, Vulkane oder Fontänen. Für Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 gelten zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen und entsprechende Befähigungsnachweise bzw. Bewilligungen. [wko.at],
Nein. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern unterliegt gesetzlichen und teilweise auch örtlichen Einschränkungen. Insbesondere für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 bestehen innerhalb des Ortsgebietes besondere Bestimmungen. Informiere dich daher vor der Verwendung immer über die aktuell geltenden Vorschriften an deinem Standort. Zusätzlich sind die Sicherheitshinweise und vorgeschriebenen Sicherheitsabstände des jeweiligen Artikels einzuhalten.
Ja. Der Erwerb von Feuerwerk ist nicht grundsätzlich auf die Zeit rund um Silvester beschränkt. Entscheidend sind vielmehr die jeweilige Kategorie, das erforderliche Mindestalter sowie die gesetzlichen Voraussetzungen für Erwerb, Besitz und Überlassung. Das österreichische <Pyrotechnikgesetz 2010> regelt unter anderem Besitz, Verwendung und Überlassung pyrotechnischer Gegenstände.
Grundsätzlich ist die Verwendung von Feuerwerk nicht ausschließlich auf Silvester beschränkt. Allerdings gelten auch während des restlichen Jahres sämtliche gesetzlichen, örtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften. Vor allem bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist zu beachten, wo diese verwendet werden dürfen und ob am jeweiligen Standort zusätzliche Einschränkungen bestehen.
Pyrotechnische Gegenstände sind keine gewöhnlichen Versandartikel. Aufgrund ihrer Eigenschaften gelten besondere Anforderungen hinsichtlich Transport, Lagerung und Abgabe. Wir setzen daher auf die persönliche Abholung. Dabei kann gleichzeitig die Einhaltung der erforderlichen Altersgrenzen sichergestellt werden und du hast die Möglichkeit, offene Fragen direkt mit uns zu klären.
Selbstverständlich. Gewünschte Artikel können vorab ausgewählt bzw. reserviert und anschließend bei uns abgeholt werden. Gerade rund um Silvester empfiehlt sich eine rechtzeitige Vorbestellung, da beliebte Artikel erfahrungsgemäß rasch vergriffen sein können. Bei der Abholung sind selbstverständlich die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die Altersgrenzen, einzuhalten.
Das hängt hauptsächlich vom gewünschten Feuerwerksbild ab. Raketen erzeugen einzelne, klassische Effekte am Himmel und gehören für viele einfach zu Silvester dazu. Batteriefeuerwerke bestehen hingegen aus mehreren Abschüssen und ermöglichen dadurch längere und abwechslungsreichere Effektfolgen. Wer möglichst wenig einzeln zünden möchte, ist mit einer guten Batterie meist bestens bedient.
Bei einem Verbundfeuerwerk sind mehrere Feuerwerksbatterien zu einer größeren Einheit zusammengestellt bzw. entsprechend miteinander verbunden. Dadurch können längere und umfangreichere Feuerwerksabläufe erzielt werden, ohne jede einzelne Batterie separat anzünden zu müssen. Wie bei jedem pyrotechnischen Gegenstand gilt auch hier: Aufstellung, Zündung und Verwendung ausschließlich entsprechend der Gebrauchsanweisung des Herstellers.
Die Brenndauer hängt stark vom jeweiligen Produkt ab. Während kleinere Batterien bereits nach wenigen Sekunden beendet sein können, erreichen große Batterien und Verbundfeuerwerke entsprechend längere Laufzeiten. Die tatsächliche Brenndauer findest du in unseren jeweiligen Produktinformationen. Beachte dabei, dass es sich je nach Artikel um ungefähre Herstellerangaben handeln kann.
Nein. Die reine Schusszahl sagt nur bedingt etwas über die tatsächliche Wirkung eines Feuerwerks aus. Neben der Anzahl der Schüsse spielen unter anderem Kaliber, Effektgröße, Effektart, Schussfolge und Brenndauer eine wichtige Rolle. Eine hochwertige Batterie mit weniger, dafür kräftigeren Effekten kann daher deutlich eindrucksvoller wirken als eine Batterie mit besonders hoher Schusszahl.
Das Kaliber bezeichnet vereinfacht gesagt den Durchmesser der jeweiligen Effektrohre einer Batterie. Es beeinflusst gemeinsam mit zahlreichen anderen Faktoren die Charakteristik und Wirkung eines Feuerwerksartikels. Ein größeres Kaliber bedeutet daher nicht automatisch, dass ein Feuerwerkskörper grundsätzlich besser ist.
Viel wichtiger ist, dass der Artikel zu deinem gewünschten Feuerwerksbild passt.
NEM steht für Nettoexplosivstoffmasse.
Sie beschreibt die tatsächlich im Feuerwerkskörper enthaltene Masse an pyrotechnischem Satz und darf daher nicht mit dem Gesamtgewicht des Artikels verwechselt werden.
Gerade beim Vergleich unterschiedlicher Feuerwerksartikel ist die NEM eine interessante technische Angabe, sie sagt alleine jedoch noch nichts über die Qualität des Effekts aus.
Pyrotechnische Gegenstände sollten ausschließlich über seriöse und berechtigte Bezugsquellen erworben werden. Achte unter anderem auf eine ordnungsgemäße Kennzeichnung, die angegebene Kategorie sowie die entsprechende Gebrauchsanweisung sowie CE -Zeichen, Für das Inverkehrbringen und die Kennzeichnung pyrotechnischer Gegenstände bestehen gesetzliche Vorgaben. [jusline.at], Bei dubiosen Angeboten ohne nachvollziehbare Kennzeichnung gilt daher ganz klar: Finger weg.
Ein Feuerwerkskörper, der nach dem Anzünden nicht ordnungsgemäß funktioniert, darf nicht sofort angefasst oder erneut angezündet werden. Halte ausreichend Abstand und beachte die Sicherheits- und Entsorgungshinweise des jeweiligen Herstellers. Bei Unsicherheit gilt immer: lieber vorsichtig handeln als unnötig ein Risiko eingehen.
Pyrotechnische Gegenstände sind grundsätzlich bestimmungsgemäß und entsprechend der jeweiligen Gebrauchsanweisung zu verwenden. Das eigenmächtige Zerlegen, Manipulieren oder Verändern von Feuerwerkskörpern kann erhebliche Gefahren verursachen und ist daher unbedingt zu unterlassen. Kurz gesagt: So verwenden, wie der Hersteller es vorgesehen hat.
Feuerwerkskörper sollten trocken, kühl und sicher sowie außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Pyrotechnische Gegenstände sind vor Feuchtigkeit, übermäßiger Hitze und möglichen Zündquellen zu schützen. Zusätzlich sind die jeweiligen Lager- und Sicherheitshinweise auf der Produktverpackung zu beachten. Für größere Mengen können darüber hinaus zusätzliche gesetzliche Lagerbestimmungen relevant sein.
Ja, unbedingt.
Der erforderliche Sicherheitsabstand richtet sich nach dem jeweiligen Feuerwerkskörper und ist entsprechend den Angaben des Herstellers einzuhalten. Achte außerdem auf einen geeigneten und standsicheren Aufstellungsort sowie auf die Umgebung. Trockene Flächen, Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge und andere gefährdete Bereiche dürfen durch die Verwendung nicht gefährdet werden.
Natürlich. Gerade bei Feuerwerk machen Effekt, Laufzeit, Kaliber und die richtige Zusammenstellung oft mehr Unterschied als der reine Preis oder die Größe der Verpackung.
Sag uns einfach, was du dir vorstellst und welches Budget du eingeplant hast. Wir helfen dir gerne dabei, geeignete Artikel auszuwählen. Denn der größte Karton im Regal muss nicht automatisch das beste Feuerwerk für deinen Zweck sein.
Hinweis
Bitte beachte: Unsere Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine behördliche oder rechtliche Beratung. Für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie gegebenenfalls örtliche Einschränkungen und behördliche Anordnungen. Die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitsvorgaben des jeweiligen Herstellers sind jedenfalls einzuhalten.