Pyrotechnik und Sicherheit

Polizeiaussendung

Wissenswertes zum Thema:

Feuerwerk gehört für uns zur Freude am besonderen Moment. Aber eben mit Hausverstand und so, wie es sich gehört.

Als österreichischer Fachhändler für Pyrotechnik und Zubehör legen wir großen Wert auf einen sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Hier haben wir für dich die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zu Kauf, Besitz und Verwendung von Pyrotechnik in Österreich übersichtlich zusammengefasst.


Pyrotechnikgesetz in Österreich

Das österreichische Pyrotechnikgesetz 2010 (PyroTG) regelt den Umgang mit Feuerwerk. Es unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien:

Kategorie F1 – Kleinstfeuerwerk (z. B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk)
→ ab 12 Jahren erlaubt

Kategorie F2 – Kleinfeuerwerk (z. B. Raketen, Batterien, Vulkane)
→ ab 16 Jahren erlaubt, nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und nicht im Ortsgebiet

Kategorie F3 & F4 – Mittel- und Großfeuerwerk
→ nur für gewerbliche Pyrotechniker mit fachlicher Qualifikation & behördlicher Genehmigung


🚫 Kein Versand von Pyrotechnik möglich

Feuerwerk per Post? Geht nicht.
Der Versandhandel mit pyrotechnischen Artikeln ist in Österreich gesetzlich nicht erlaubt.
Das sollte wohl auf der Hand liegen.. [wko.at]

Deswegen halten wir es einfach und unkompliziert:
Im Online-Shop aussuchen, bestellen und anschließend bei uns vor Ort abholen. Im näheren Umkreis können wir deine Bestellung nach Möglichkeit auch persönlich zustellen.

Über unsere Abholtage und Sonderverkäufe, vor allem rund um Silvester, halten wir dich rechtzeitig auf dem Laufenden.